Förderung für Sicheres Wohnen
Das Land Niederösterreich fördert die Sicherheit Ihres Zuhauses. Es bietet einen einmaligen Zuschuss zum Einbau von mechanischen oder elektronischen Sicherungsmaßnahmen.
Die Förderung im Überblick
| - Wie wird gefördert ? | |
| Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt. | |
| - Was wird gefördert und in welcher Höhe ? | |
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Grundlage sind die anerkannten Investitionskosten. Die Höhe des Zuschusses
beträgt 30 % dieser Investitionskosten, maximal bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen, bis zu € 1.500,-- bei Anlagen zur Videoüberwachung (in Kombination mit Alarmanlage) |
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| -Wer kann um die Förderung ansuchen ? | |
| Natürliche Personen - wie Eigentümer,
Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte | |
Wie läuft das in der Praxis ab?
- Wir planen und errichten Ihre Alarmanlage/Videoüberwachung entsprechend der vorgeschriebenen Normen.
- Mit der Rechnung erhalten Sie ein ausgefülltes Formular, das Sie mit Ihren Daten ergänzen und von der Gemeinde bestätigen lassen.
- Sie reichen das Formular und die Rechnung bei der Niederösterreichischen Landesregierung ein.
Die Förderung Sicheres Wohnen ist mit 31.12.2010 befristet.
