Förderung für Sicheres Wohnen



Das Land Niederösterreich fördert die Sicherheit Ihres Zuhauses. Es bietet einen einmaligen Zuschuss zum Einbau von mechanischen oder elektronischen Sicherungsmaßnahmen.




Die Förderung im Überblick



- Wie wird gefördert ?
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt.
- Was wird gefördert und in welcher Höhe ?
Grundlage sind die anerkannten Investitionskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 % dieser Investitionskosten,
maximal bis zu € 1.000,-- bei Alarmanlagen,
bis zu € 1.500,-- bei Anlagen zur Videoüberwachung (in Kombination mit Alarmanlage)
-Wer kann um die Förderung ansuchen ?
Natürliche Personen - wie Eigentümer, Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte



Wie läuft das in der Praxis ab?



- Wir planen und errichten Ihre Alarmanlage/Videoüberwachung entsprechend der vorgeschriebenen Normen.

- Mit der Rechnung erhalten Sie ein ausgefülltes Formular, das Sie mit Ihren Daten ergänzen und von der Gemeinde bestätigen lassen.

- Sie reichen das Formular und die Rechnung bei der Niederösterreichischen Landesregierung ein.


Die Förderung Sicheres Wohnen ist mit 31.12.2010 befristet.